Allgemeine Geschäftsbedingungen
Raed Box GmbH
Friedhofstr. 4, 4020 Linz
Tel.: 0664 79 32 545
Mail: office@raedbox.eu
Allgemeines
Das Serviceunternehmen bietet die im Anhang angeführten Dienstleistungen nach dem Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers an. Dies unter bestmöglicher Wahrung der Interessen des Kunden.
Allgemeine Bestimmungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche ausgehängt sind, gelten für sämtliche Dienstleistungen und auch Warenlieferungen der Serviceunternehmen.
Sofern nichts anderes vereinbart, gelten diese Geschäftsbedingungen als maßgeblicher Vertragsbestandteil des zwischen dem Serviceunternehmen und dem Kunden geschlossenen Auftrags.
Preise / Kostenvoranschlag
Grundsätzlich gelten die Preise lt. Aushang.
Sofern mündlich oder schriftlich durch das Serviceunternehmen die Preise bekannt gegeben werden, die voraussichtlich verrechnet werden, so gilt:
Die Kostenvoranschläge sind, sofern nicht eine verbindliche Preisangabe extra vereinbart ist, iSd § 5 Abs 2 KSchG, nicht als gewährleistet. Die Kostenvoranschläge sind insofern unverbindlich und der Kunde hat unvorhergesehene Kostenüberschreitungen bis zu 5% des festgelegten Entgeltes jedenfalls hinzunehmen.
Sollte es so sein, dass die Kosten darüber hinaus überschritten werden, so wird das Serviceunternehmen den Kunden – soweit möglich – vorher verständigen. Das Serviceunternehmen und der Kunde werden sohin den weiteren Ablauf einvernehmlich festlegen.
Service / Warenlieferung
Termine
Das Serviceunternehmen wird, soweit möglich, vereinbarte Termine zur Fertigstellung / Lieferung einhalten.
Treten unvorhergesehene Umstände ein, welche die Einhaltung der Termine nicht möglich machen, so wird das Serviceunternehmen einen neuen Termin für die Leistung / Lieferung nennen.
Das Serviceunternehmen wird, soweit möglich, den Kunden über Verzögerungen beim Termin unterrichten.
Zahlung
Grundsätzlich gelten die Preise gemäß Aushang. Außer – siehe Kostenvoranschlag – es wäre etwas anderes vereinbart.
Der Kunde hat den Endbetrag gemäß Rechnung nach Erhalt derselben unverzüglich zu begleichen. Die Zahlungskonditionen ergeben sich aus dem Aushang des Serviceunternehmens.
Das Serviceunternehmen ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
Gegen Ansprüche des Serviceunternehmens kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
Warenlieferung
Sofern im Rahmen des Vertrages mit dem Serviceunternehmen Waren geliefert werden so gilt, dass sämtliche gelieferten Waren bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen des Serviceunternehmens im Eigentum derselben bleiben. Diese Waren dürfen nur benutzt oder verbraucht werden, wenn die Forderungen vom Kunden beglichen sind. Verpfändungen oder auch Verkauf nach erfolgter Zahlungseinstellung, sind nicht gestattet. Pfändungen sind an das Serviceunternehmen zu melden.
Reklamationen
Mängel sollten vom Kunden möglichst kurzfristig gerügt werden. Für Unternehmer gilt die Mängelrügepflicht nach dem UGB.
Erfüllungsort / Gerichtsstand
Ist der Kunde kein Verbraucher iSd KSchG, so ist das Gericht am Sitze des Serviceunternehmens für sämtliche Streitigkeiten ausschließlich zuständig. Bei Verbrauchern ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung des Kunden liegt. Wenn der Kunde seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, so bleibt das vorhin genannte Gericht weiterhin zuständig.